| Diese Frage beschäftigt Naturschützer
und Pilzsammler seit den 1970er Jahren, als verschiedene Kantone Sammelbeschränkungen
und Schonzeiten zum Schutz der Pilze einführten. Die Eidgenössische
Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL) wurde
damals beauftragt, die Frage des Einflusses des Pilzsammelns auf die
Pilzflora wissenschaftlich zu untersuchen. Die umfangreichen Datenerhebungen
sind inzwischen abgeschlossen, die Resultate ausgewertet und publiziert.
Die abgeschlossenen Auswertungen zeigen, dass das vollständige Absammeln aller in den Probeflächen gebildeten Fruchtkörper über 29 Jahre weder die Fruchtkörpermenge noch die Artenvielfalt beeinträchtigt, unabhängig davon, ob die Pilze gepflückt oder abgeschnitten werden. Die Resultate aus einem zweiten Pilzreservat (Moosboden) bestätigen diese Erkenntnisse. Das mit dem Sammeln verbundene Betreten des Waldbodens hingegen hat sich als negativer Einfluss erwiesen: auf nicht betretenen (mit Laufstegen versehenen) Flächen wurden signifikant mehr Fruchtkörper gezählt als auf normal begangenen Flächen. Allerdings scheint dieser Einfluss reversibel zu sein, das heisst, nach Absetzen des Betretens bilden sich die Fruchtkörper wieder im normalen Rahmen aus. Die Mycelien im Boden scheinen also durch das Betreten nicht nachhaltig geschädigt zu werden. Diese Ergebnisse stellen die heute bestehenden kantonalen Sammelbeschränkungen zum Teil in Frage. Auch wenn sie vom wissenschaftlichen Standpunkt gesehen nicht mehr unbedingt begründet sind, haben diese Massnahmen aber durchaus auch positive Aspekte: Sammelbeschränkungen verhindern den Raubbau und ermöglichen eine gerechtere Verteilung einer natürlichen Ressource des Waldes.
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